Preislisten
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| Gerne schicken wir Ihnen Preislisten zu, oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er Pflegesachleistungen oder Pflegegeldleistungen in Anspruch nimmt. |
Beträge Sachleistungen
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| Die Pflegeversicherung bietet keine Vollversorgung, sondern eine Grundsicherung.Bei der Wahl der Leistung durch einen Pflegedienst kann dieser bis zu folgenden Höchstbeträgen abrechnen.
Pflegestufe 1: 450 € monatlich
Pflegestufe 2: 1100 € monatlich
Pflegestufe 3: 1550 € monatlich |
Beträge Geldleistungen
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| Der Anspruch auf Geldleistungen besteht, wenn der Pflegebedürftige sebst seine Pflege durch eine Pflegeperson seines Vertrauens sicherstellt.
Pflegestufe 1: 235 € monatlich
Pflegestufe 2: 440 € monatlich
Pflegestufe 3: 700 € monatlich |